Das neue Lebensmittelrecht
Am 1. Mai 2017 trat das neue Schweizer Lebensmittelrecht in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember entschieden. Es erhöht die Transparenz, schützt die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung und vereinfacht den Handel.
Die wichtigsten Änderungen bei Lebensmitteln, umfassen:
• Neue Deklarationsvorschriften betreffend Nährwert
• Allergenen im Offenverkauf
• Herkunft von Zutaten bei Lebensmitteln
Nährwertdeklaration:
Die Nährwertdeklaration wird in der Schweiz grundsätzlich obligatorisch.
Allergene:
Bei Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, sollen den Konsumentinnen und Konsumenten die diesbezüglichen Informationen zur Verfügung stehen.
Herkunft von Zutaten:
Grundsätzlich soll bei vorverpackten Lebensmitteln immer dann die Herkunft einer Zutat angegeben werden müssen, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten ansonsten getäuscht werden könnten.
Diese Informationen stellt Ihnen die Bäckerei Wagner auf der Webseite unter den folgenden Links zur Verfügung:
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